Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
Ev. Kirchengemeinden Calden ● Ehrsten ● Fürstenwald ● Meimbressen ● Obermeiser-Westuffeln

Amtliche Bekanntmachungen

Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen 

  • des Kirchenbezirks Wilhelmsthal-Liebenau (Zweckverband evangelischer Kirchengemeinden)
  • des Zweckverbands Kirchspiel Wilhelmsthal
  • sowie der ev. Kirchengemeinden und ihrer zugehörigen Einrichtungen im Bereich der Gemeinde Calden und der Stadt Liebenau.


Ev. Kirchengemeinde Ehrsten

Ergebnis der Kirchenvorstandswahlen vom 26. Oktober 2025 in der Evangelischen Kirchengemeinde Ehrsten

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ehrsten hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2025 das Ergebnis der Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober 2025 gemäß § 25 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand festgestellt. Dazu lag ihm die Verhandlungsniederschrift des Wahlvorstands vom 26. Oktober 2025 nebst Anlagen vor.


Das Ergebnis wird hiermit bekanntgemacht:

Wahlberechtigte: 301
Abgegebene Stimmen: 83
Wahlbeteiligung: 27,6%
Gültige Stimmen: 81

Es waren vier Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Carolin Kirchner, Uta Lecke, Nicole Mausehund und Matina Rehrmann

Nachrückende bzw. Ersatzleute sind:
Sven Peter und Christian Fischer

Gem. § 26 Absatz 1 des Wahlgesetzes kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied beim Kirchenvorstand innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also von heute an bis zum 23. November 2025, 24:00 Uhr – gegen die Wahl Einspruch erheben. Der Anfechtung unterliegen nur das Wahlverfahren oder die Wählbarkeit eines Gewählten.


gez. Sven Wollert, Pfr.              L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025



Berufungen in den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ehrsten

In einer Sitzung gemäß § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände haben die gewählten Mitglieder und der Pfarrer der Gemeinde am 13. November 2025 nach eingehender Beratung in den Kirchenvorstand berufen:

Christian Fischer, Finja Mausehund und Sven Peter.

Gemäß § 29 Absatz 2 des Wahlgesetzes in Verbindung mit § 26 kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied beim Kirchenkreisvorstand innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Berufungen – also von heute an bis zum 23. November 2025, 24:00 Uhr – gegen eine Berufung Einspruch erheben. Der Anfechtung unterliegen nur das Verfahren oder die Wählbarkeit eines Berufenen.


gez. Sven Wollert, Pfr.              L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025



Feststellung und öffentliche Auslegung des Haushalts

Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Ehrsten hat in seiner Sitzung vom 13. November 2025 den Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.


Gemäß § 21 Absatz 2 des Kirchengesetzes über das Haushalts- und Rechnungswesen liegt der Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 von Montag, dem 17. November 2025, an bis einschließlich Montag, dem 24. November 2025, zur öffentlichen Einsichtnahme im Pfarramt, Kirchplatz 1, in Calden-Westuffeln aus.


Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.


gez. Sven Wollert, Pfr.      L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025


Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Ergebnis der Kirchenvorstandswahlen vom 26. Oktober 2025 in der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2025 das Ergebnis der Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober 2025 gemäß § 25 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand festgestellt. Dazu lagen ihm die Verhandlungsniederschriften der Wahlvorstände vom 26. Oktober 2025 nebst Anlagen vor.


Das Ergebnis wird hiermit bekanntgemacht:


Wahlberechtigte: 933
Abgegebene Stimmen: 271
Wahlbeteiligung: 29,0%
Gültige Stimmen: 269

Es waren acht Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

Gewählt wurden (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
Alexandra Dehmel, Nicole Gebhardt, Fritz Hold, Frank Liese, Amelie Lohne, Tina Lohne, Jutta Schimmeyer und Gerda Thöne

Nachrückende bzw. Ersatzleute sind:
Harry Neumeyer und Laura Schmidt

Gem. §26 Absatz 1 des Wahlgesetzes kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied beim Kirchenvorstand innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also von heute an bis zum 23. November 2025, 24:00 Uhr – gegen die Wahl Einspruch erheben. Der Anfechtung unterliegen nur das Wahlverfahren oder die Wählbarkeit eines Gewählten.



gez. Sven Wollert, Pfr.         L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025


Berufungen in den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

In einer Sitzung gemäß § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände haben die gewählten Mitglieder und der Pfarrer der Gemeinde am 5. November 2025 nach eingehender Beratung in den Kirchenvorstand berufen:


Harry Neumeyer und Laura Schmidt.


Gemäß § 29 Absatz 2 des Wahlgesetzes in Verbindung mit § 26 kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied beim Kirchenkreisvorstand innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Berufungen – also von heute an bis zum 23. November 2025, 24:00 Uhr – gegen eine Berufung Einspruch erheben. Der Anfechtung unterliegen nur das Verfahren oder die Wählbarkeit eines Berufenen.


gez. Sven Wollert, Pfr.         L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025



Feststellung und öffentliche Auslegung des Haushalts

Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2025 den Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.


Gemäß § 21 Absatz 2 des Kirchengesetzes über das Haushalts- und Rechnungswesen liegt der Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 von Montag, dem 17. November 2025, an bis einschließlich Montag, dem 24. November 2025, zur öffentlichen Einsichtnahme im Pfarramt, Kirchplatz 1, in Calden-Westuffeln aus.

Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.


gez. Sven Wollert, Pfr.      L. S.


Calden-Westuffeln, den 16. November 2025


 
 
 
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