Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
Ev. Kirchengemeinden Calden ● Ehrsten ● Fürstenwald ● Meimbressen ● Obermeiser-Westuffeln

Amtliche Bekanntmachungen

Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen 

  • des Kirchenbezirks Wilhelmsthal-Liebenau (Zweckverband evangelischer Kirchengemeinden)
  • des Zweckverbands Kirchspiel Wilhelmsthal
  • sowie der ev. Kirchengemeinden und ihrer zugehörigen Einrichtungen im Bereich der Gemeinde Calden und der Stadt Liebenau.


Übersicht der Meldungen


Kirchengemeinde Calden:

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Ehrsten

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Meimbressen

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl
  • Neuverpachtung



Kirchengemeinde Calden


Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Calden


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim


Ev. Pfarramt Calden, Holländische Straße 52, 34379 Calden


einzureichen.


Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:


  • im Pfarramt
  • oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.

In unserer Gemeinde werden fünf (5) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen  anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 25.05.2025

außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form im Schaukasten Calden sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de



Kirchengemeinde Ehrsten


Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Ehrsten


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim


Ev. Pfarramt Ehrsten, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln


einzureichen.


Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.


Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:

  • im Pfarramt
  • oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.


In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen  anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 25.05.2025

außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 27.05.2025 im Schaukasten in Ehrsten sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de



Kirchengemeinde Fürstenwald


Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim


Ev. Pfarramt Calden, Holländische Straße 52, 34379 Calden


einzureichen.


Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.


Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:


  • im Pfarramt
  • oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.


In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen  anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 25.05.2025

außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form im Schaukasten in Fürstenwald sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de



Kirchengemeinde Meimbressen


Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Meimbressen


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim


Ev. Pfarramt Westuffeln, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln


einzureichen.


Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:


  • im Pfarramt
  • oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.


In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen  anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 25.05.2025

außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 28.05.2025 im Schaukasten in Meimbressen sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de


Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,

Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden

geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim


Ev. Pfarramt Westuffeln, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln

einzureichen.


Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.


Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:

  • im Pfarramt
  • oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde ist in folgende unselbständige Stimmbezirke aufgeteilt:
1. Obermeiser
2. Westuffeln


In unserer Gemeinde werden neun (9) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen  anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 29.05.2025
  • verlesen am 01.06.2025


außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 24.05.2025 in den Schaukästen in Obermeiser und Westuffeln sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de


Neuverpachtung der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln stehen ab 01. Oktober 2025 für die Dauer von 7 Jahren folgende Flächen zur Neuverpachtung an:


Lfd-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bezeichnung

Größe (ha)

Wirtschaftsart

Bodenpunkte

1

Obermeiser

2

287/59

An der Feldscheide

1,0230

Ackerland

71

2a

Obermeiser

2

91/3

In der Pfaffengrund

0,8400

Ackerland

36

2b

Obermeiser

2

91/3

In der Pfaffengrund

2,8100

Ackerland

36

3

Obermeiser

3

15

Am krummen Ufer

0,9880

Ackerland

71

4a

Obermeiser

3

41/1

Am krummen Ufer

1,4717

Ackerland

70

4b

Obermeiser

3

41/1

Am krummen Ufer

0,2992

Ackerland

70

5

Obermeiser

3

42

Am krummen Ufer

0,0620

Ackerland

77

6

Obermeiser

3

92/2

Kreuzberg

4,5896

Ackerland

46

7a

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

0,4533

Ackerland

55

7b

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

0,8487

Ackerland

55

7c

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

5,0107

Ackerland

55

8

Obermeiser

6

8/1

Überm Bruchweg

0,6308

Ackerland

73


Der Kirchenvorstand wird bei der Vergabe der Flächen folgende Kriterien zugrunde legen:

  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung
  • Höhe des Pachtzinsgebotes
  • Kirchenzugehörigkeit
  • örtliche Nähe des Pachtbetriebes zum Pachtland
  • sozioökonomische und soziale Aspekte
  • ökologische Aspekte (besondere Umweltleistungen)

Gemäß dem Vermögensaufsichtsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist seit dem Jahr 2010 ein Systemwechsel bei der Verpachtung kirchlicher Flächen eingetreten. Der Kirchenvorstand darf die Pachtverträge nur nach Ausschreibung und Angebotseinholung vergeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Pachtinteressierten, zum 25.06.2025 ein Angebot in abzugeben, für die Flächen, die Sie gern ab 01. Oktober 2025 pachten möchten. Die Angebote sollen im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen, Altstädter Kirchplatz 5 A, 34369 Hofgeismar abgegeben werden. Der Kirchenvorstand wird die Entscheidung über die Vergabe nach den vorstehenden Kriterien treffen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, neben dem Pachtpreisgebot und der Mitteilung, welche Flächen Sie pachten möchten, auch zu den weiteren Kriterien Stellung zu nehmen. 


Ein Bewerbungsformular kann im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen (Telefon 0561/937821-316, E-Mail: carina.scherp@ekkw.de) angefordert werden.

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos