Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen
In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln steht ab dem 1. November 2024 für die Dauer von 12 Jahren in der Gemarkung des Ortsteils Westuffeln das Gartengrundstück der Pfarrei Flur 14, Flurstück 68/1 (Lage „Im Dorf“) zur Neuverpachtung an.
Das Grundstück hat eine Fläche von 892m² und ist derzeit in zwei annähernd gleichgroße Parzellen eingeteilt. Im westlichen Teil befindet sich ein Teich mit Biotopcharakter, der erhalten bleiben muss. Zudem befinden sich in beiden Parzellen noch Anlagen. Diese können entweder von den vorherigen Pächtern nach Absprache mit diesen übernommen werden oder werden von diesen geräumt.
Die Fläche soll entweder komplett oder in die bestehenden Parzellen unterteilt verpachtet werden. Der Mindestpachtbetrag beträgt
Der Kirchenvorstand wird bei der Vergabe der Fläche folgende Kriterien zugrunde legen:
Bitte geben Sie ihr Pachtgebot bis zum 18. November 2024, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag im Ev. Pfarramt Westuffeln (Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln) ab.
Das Pachtgebot soll folgende Informationen enthalten:
Für Fragen zu den Flächen oder dem Verfahren wenden Sie sich bitte entweder an das Pfarramt (Telefon: 05677 233; E-Mail: pfarramt.westuffeln@ekkw.de) oder an den Vorsitzenden des Kirchenvorstands, Herrn Frank Liese (Telefon: 05677 898; E-Mail: frank.liese@ekkw.de).