Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen
Übersicht der Meldungen
Kirchengemeinde Calden
Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Calden
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim
Ev. Pfarramt Calden, Holländische Straße 52, 34379 Calden
einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.
In unserer Gemeinde werden fünf (5) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)
außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form im Schaukasten Calden sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de
Kirchengemeinde Ehrsten
Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Ehrsten
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim
Ev. Pfarramt Ehrsten, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln
einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.
In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)
außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 27.05.2025 im Schaukasten in Ehrsten sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de
Kirchengemeinde Fürstenwald
Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim
Ev. Pfarramt Calden, Holländische Straße 52, 34379 Calden
einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.
In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)
außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form im Schaukasten in Fürstenwald sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de
Kirchengemeinde Meimbressen
Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Meimbressen
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim
Ev. Pfarramt Westuffeln, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln
einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.
In unserer Gemeinde werden vier (4) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)
außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 28.05.2025 im Schaukasten in Meimbressen sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 beim
Ev. Pfarramt Westuffeln, Kirchplatz 1, 34379 Calden-Westuffeln
einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde ist in folgende unselbständige Stimmbezirke aufgeteilt:
1. Obermeiser
2. Westuffeln
In unserer Gemeinde werden neun (9) Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist. (vgl. § 7 KV-Wahl-G)
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29. September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)
außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form am 24.05.2025 in den Schaukästen in Obermeiser und Westuffeln sowie auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de
In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln stehen ab 01. Oktober 2025 für die Dauer von 7 Jahren folgende Flächen zur Neuverpachtung an:
Lfd-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Bezeichnung | Größe (ha) | Wirtschaftsart | Bodenpunkte |
1 | Obermeiser | 2 | 287/59 | An der Feldscheide | 1,0230 | Ackerland | 71 |
2a | Obermeiser | 2 | 91/3 | In der Pfaffengrund | 0,8400 | Ackerland | 36 |
2b | Obermeiser | 2 | 91/3 | In der Pfaffengrund | 2,8100 | Ackerland | 36 |
3 | Obermeiser | 3 | 15 | Am krummen Ufer | 0,9880 | Ackerland | 71 |
4a | Obermeiser | 3 | 41/1 | Am krummen Ufer | 1,4717 | Ackerland | 70 |
4b | Obermeiser | 3 | 41/1 | Am krummen Ufer | 0,2992 | Ackerland | 70 |
5 | Obermeiser | 3 | 42 | Am krummen Ufer | 0,0620 | Ackerland | 77 |
6 | Obermeiser | 3 | 92/2 | Kreuzberg | 4,5896 | Ackerland | 46 |
7a | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 0,4533 | Ackerland | 55 |
7b | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 0,8487 | Ackerland | 55 |
7c | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 5,0107 | Ackerland | 55 |
8 | Obermeiser | 6 | 8/1 | Überm Bruchweg | 0,6308 | Ackerland | 73 |
Der Kirchenvorstand wird bei der Vergabe der Flächen folgende Kriterien zugrunde legen:
Gemäß dem Vermögensaufsichtsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist seit dem Jahr 2010 ein Systemwechsel bei der Verpachtung kirchlicher Flächen eingetreten. Der Kirchenvorstand darf die Pachtverträge nur nach Ausschreibung und Angebotseinholung vergeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Pachtinteressierten, zum 25.06.2025 ein Angebot in abzugeben, für die Flächen, die Sie gern ab 01. Oktober 2025 pachten möchten. Die Angebote sollen im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen, Altstädter Kirchplatz 5 A, 34369 Hofgeismar abgegeben werden. Der Kirchenvorstand wird die Entscheidung über die Vergabe nach den vorstehenden Kriterien treffen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, neben dem Pachtpreisgebot und der Mitteilung, welche Flächen Sie pachten möchten, auch zu den weiteren Kriterien Stellung zu nehmen.
Ein Bewerbungsformular kann im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen (Telefon 0561/937821-316, E-Mail: carina.scherp@ekkw.de) angefordert werden.