Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
Ev. Kirchengemeinden Calden ● Ehrsten ● Fürstenwald ● Meimbressen ● Obermeiser-Westuffeln

Öffnungszeiten und Elternbeiträge

Das Regenbogenhaus ist montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.


Elternbeiträge


Zeit

Beitrag


obligatorische Grundversorgung

7:00 - 13:00 Uhr

seit dem 01.01.2024: 149,16€

ab dem 01.01.2025: 151,87€

pro Monat und Kind

Modul 1

13:00 - 14:30 Uhr

2,25€

pro Betreuungstag und Kind

Modul 2

14:30 - 17:00 Uhr

3,75€

pro Betreuungstag und Kind

Mittagessen


3,50€

pro Tag und Kind

Bustransfer


10,00€

pro Monat und Kind

 

Gebührenbefreiung

Soweit das Land Hessen der Gemeinde Calden jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, wird für die genannte Altersgruppe für die Grundversorgung automatisch kein Elternbeitrag erhoben. Dabei tritt die Befreiung mit dem auf den 3. Geburtstag folgenden Monat in Kraft.

Ermäßigungen

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in der Einrichtung betreut, ist für das zweite Kind nur der hälftige Elternbeitrag und für jedes weitere Kind kein Elternbeitrag zu entrichten. Dabei gilt die Ermäßigung bzw. Befreiung für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Beitrag. Der jeweils höchste Elternbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen.

 

Zur Gebührenfestsetzung:

Bei der Gestaltung der Gebühren hat sich die Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln vertraglich verpflichtet, die Gebühren zu erheben, die die Gemeinde Calden in ihrer Gebührensatzung festgelegt hat.


Aufnahme in die Kindertagesstätte

Die Aufnahme in die Kita erfolgt nach festgelegten Kriterien, die zwischen Eltern, Gemeinde Calden und Träger im Kuratorium besprochen und vom Kirchenvorstand beschlossen wurden.

Das wichtigste Kriterium ist das Alter der angemeldeten, aber noch nicht aufgenommenen Kinder. Dabei gilt, das jeweils das jeweils das älteste Kind aufgenommen wird. Zudem sind aufgrund des gesetzlichen Betreuungsanspruchs Kinder die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, vorrangig in die Kita aufzunehmen.

Daneben treten als zweites Kriterium soziale Erwägungen. Dies sind unter anderem:

  • Ein Elter ist alleinerziehend, muss aber arbeiten.
  • Ein Elter ist schwer erkankt und das Kind soll die Kita besuchen, um die häusliche Gemeinschaft zu entlasten.
  • Ein Geschwister besucht bereits die Einrichtung.

Je nach schwere eines solchen sozialen Grundes kann dieses Kriterium auch das des Alters überbieten. Die Entscheidung darüber obliegt der Einrichtungsleitung.


Aufnahmeantrag

Hier stellen wir Ihnen den Aufnahmeantrag in zwei Versionen zur Verfügung.

Dabei gilt, dass mit dem Antrag kein Anspruch auf die Aufnahme erworben wird. Sie erhalten nach Abgabe des Antrags seitens der Einrichtungsleitung zunächst eine Empfangsbestätigung. Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bekommen Sie Bescheid, ob und zu welchem Zeitpunkt Ihr Kind in die Einrichtung aufgenommen werden kann.


Aufnahmeantrag als ausfüllbare Word-Datei
Bitte beachten Sie: Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es ausdrucken und unterschrieben an die Einrichtung geben.
Aufnahmeantrag - Word.docx (106KB)
Aufnahmeantrag als ausfüllbare Word-Datei
Bitte beachten Sie: Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es ausdrucken und unterschrieben an die Einrichtung geben.
Aufnahmeantrag - Word.docx (106KB)
Aufnahmeantrag als PDF-Datei
Diese Datei ist für das handschriftliche Ausfüllen des Antrags gedacht.
Aufnahmeantrag - PDF.pdf (139.53KB)
Aufnahmeantrag als PDF-Datei
Diese Datei ist für das handschriftliche Ausfüllen des Antrags gedacht.
Aufnahmeantrag - PDF.pdf (139.53KB)


 
 
 
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