Das Regenbogenhaus ist montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Zeit | Beitrag | ||
obligatorische Grundversorgung | 7:00 - 13:00 Uhr | seit dem 01.01.2024: 149,16€ ab dem 01.01.2025: 151,87€ | pro Monat und Kind |
Modul 1 | 13:00 - 14:30 Uhr | 2,25€ | pro Betreuungstag und Kind |
Modul 2 | 14:30 - 17:00 Uhr | 3,75€ | pro Betreuungstag und Kind |
Mittagessen | 3,50€ | pro Tag und Kind | |
Bustransfer | 10,00€ | pro Monat und Kind |
Gebührenbefreiung | Soweit das Land Hessen der Gemeinde Calden jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, wird für die genannte Altersgruppe für die Grundversorgung automatisch kein Elternbeitrag erhoben. Dabei tritt die Befreiung mit dem auf den 3. Geburtstag folgenden Monat in Kraft. |
Ermäßigungen | Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in der Einrichtung betreut, ist für das zweite Kind nur der hälftige Elternbeitrag und für jedes weitere Kind kein Elternbeitrag zu entrichten. Dabei gilt die Ermäßigung bzw. Befreiung für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Beitrag. Der jeweils höchste Elternbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen. |
Bei der Gestaltung der Gebühren hat sich die Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln vertraglich verpflichtet, die Gebühren zu erheben, die die Gemeinde Calden in ihrer Gebührensatzung festgelegt hat.
Die Aufnahme in die Kita erfolgt nach festgelegten Kriterien, die zwischen Eltern, Gemeinde Calden und Träger im Kuratorium besprochen und vom Kirchenvorstand beschlossen wurden.
Das wichtigste Kriterium ist das Alter der angemeldeten, aber noch nicht aufgenommenen Kinder. Dabei gilt, das jeweils das jeweils das älteste Kind aufgenommen wird. Zudem sind aufgrund des gesetzlichen Betreuungsanspruchs Kinder die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, vorrangig in die Kita aufzunehmen.
Daneben treten als zweites Kriterium soziale Erwägungen. Dies sind unter anderem:
Je nach schwere eines solchen sozialen Grundes kann dieses Kriterium auch das des Alters überbieten. Die Entscheidung darüber obliegt der Einrichtungsleitung.
Hier stellen wir Ihnen den Aufnahmeantrag in zwei Versionen zur Verfügung.
Dabei gilt, dass mit dem Antrag kein Anspruch auf die Aufnahme erworben wird. Sie erhalten nach Abgabe des Antrags seitens der Einrichtungsleitung zunächst eine Empfangsbestätigung. Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bekommen Sie Bescheid, ob und zu welchem Zeitpunkt Ihr Kind in die Einrichtung aufgenommen werden kann.