Lange Zeit war es in vielen Regionen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck keine Frage: Jeder Ort hat seine eigene evangelische Kirchengemeinde. In den einigen Städten waren es sogar mehrere.
Aber seit einigen Jahren gibt es zunehmend Bestrebungen, die Anzahl der Kirchengemeinde zu verringern. So setzte die Landeskirche mit ihrem derzeitigen Finanzzuweisungssystem zwei Impulse:
Zum einen wird über Budgets sichergestellt, dass die grundlegenden Funktionen aufrechterhalten werden können.
So gibt es ein Grundbudget für die Predigtstätten, dass "dazu bestimmt (ist), die für die Hauptgottesdienste in einem Jahr durchschnittlich anfallenden Kosten für Kirchenmusik, Küster und Sachkosten zu decken."
Daneben wird die Pfarrstelle durch ein Grundbudget abgesichert. Hier werden ebenfalls die durchschnittlichen jährlichen Kosten abgedeckt, "insbesondere Sekretariat, Amtszimmerpauschale, Verwaltung, Kirchenvorstandsarbeit, Konfirmandenunterricht, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindearbeitsschwerpunkt".
Zum anderen wird über die Berechnung der Grundzuweisung ein Anreiz dazu gegeben größere Einheiten zu bilden. Denn die Gemeindeglieder einer jeden Kirchengemeinde werden bei der Berechnung unterschiedlich berücksichtigt:
Zahl der Gemeindeglieder | Faktor |
1 bis 600 | 0,0 |
601 bis 1200 | 0,35 |
1201 bis 1800 | 2,7 |
1801 bis 4200 | 2,3 |
ab dem 4201. | 2,2 |
Die so errechnete Messzahl wird dann mit einem Geldbetrag multipliziert und ergibt damit die Grundzuweisung.